Heute Früh stürmten Polizisten 20 Wohnungen in Hannover und Bückenburg. Betroffen sind mutmaßliche Mitglieder der Gruppe “Besseres Hannover”, welche mit dem heutigen Tag als kriminelle Vereinigung verboten ist. Die Verbotsverfügung beträgt 60 Seiten. Damit steigt die Zahl der in diesem Jahr verbotene “Vereine” auf 6.
Die Polizei beschlagnahmte diverse Gegenstände mit denen bewiesen werden soll, dass die Beschuldigten zu der Gruppe “Besseres Hannover” gehören bzw. an deren Aktionen mitgewirkt haben. Außerdem beschlagnahmte die Polizei weitere Gegenstände von Personen die nicht auf dem Durchsuchungsbefehl aufgeführt waren. Damit ging die Polizei klar rechtswidrig vor.
Jährlich fast 14.000 Verurteilungen wegen Meinungsdelikten zeigen, wie es um die “Meinungsfreiheit” in der BRD tatsächlich bestellt ist. Alle Verurteilungen wegen der Paragraphen 86a, 90a und 130 sind Gesinnungsurteile, da durch diese „Straftatbestände“ niemand zu Schaden kommt, sondern lediglich eine Meinungsäußerung bestraft wird.
Das Internetportal “Der Funke”, geht in seinem aktuellen Artikel “Vom Scheitern – Teil 1″, auf die derzeitige Situation des Nationalen Widerstandes, und insbesondere seinen möglichen Scheiterns, genauer ein. Nach etlichen Verboten, bspw. der Spreelichter, oder dem Nationalen Widerstand Dortmund und dem Sperren von Internetseiten, wie etwa Altermedia, müssen außerdem neue strategische Wege in Erwägung gezogen werden.
Bleibt neben einem möglichen Strategiewechsels die Frage, wen das BRD-Verbotsspiel als Nächsten trifft. Dem geneigten Aktivisten sei demnach ans Herz gelegt, sich ein paar Minuten zu nehmen und in seinen eigenen vier Wänden klar Schiff zu machen.


